PATIENTENVERFÜGUNG

 

Eine Patientenverfügung liegt vor, wenn ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt hat, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.


Hier ist ein MUSTER des  einer PATIENTENVERFÜGUNG (Bundesministerium).

 

In diesem Fall prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen.

 

Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.

 

Bitte beachten Sie folgendes bei Ihrer Patientenverfügung:

 

  • Liste aller medizinischen Situationen, für die die Patientenverfügung anwendbar ist.

  • Anfangs- und Schlußformel

  • Anhang über Ihre Wertvorstellungen

  • Welche ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen sollen ergriffen werden?

  • Wer soll Sie begleiten?

  • Wie verbindlich ist Ihre Patientenverfügung?

  • Wie viel Vorsorgeverfügungen gibt es?

  • Gibt es noch weitere Erläuterungen zur Patientenverfügung?

  • Soll eine Organspende erfolgen?

  • Eigenhändige Unterschrift und Datum

  • Regelmäßige Aktualisierung mit Datum und Unterschrift


Eine Patientenverfügung ersetzt nicht eine Vorsorgevollmacht!

 

Bei der Abgrenzung zu anderen Verfügungen wie die VORSORGEVOLLMACHT ist zu berücksichtigen, daß diese nur jemanden ermächtigt in Ihrem Namen zu handeln und die Patientenverfügung zu vollstrecken.


Die Patientenverfügung ersetzt nicht ein Testament!

 

Ohne ein gültiges eigenhändiges handschriftliches TESTAMENT greift die gesetzliche Erbfolge.