KLAGE GEGEN KRANKENHAUS BEI VERSTOẞ GEGEN HYGIENE MAẞNAHMEN

 

 

Zu den Anforderungen der Hygiene in Krankenhäusern hat die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Kobert Koch Institut folgende RICHTLINIEN publiziert, welche in jedem Krankenhaus zu beachten sind:

 

Bundesgesundheitsbl 2011 · 54:1135–1144DOI

Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 9/10 · 2011

 

Empfehlungen der Kommission:


– Wenn eine Arbeitsfläche zur Vorberei-
tung benötigt wird, so ist diese vor Um-
gebungskontamination, z. B. Spritzwasser,
zu schützen (Kat. II).
– Die Arbeitsfläche muss leicht zu reinigen
und zu desinfizieren sein (Kat. II).

– Vor dem Beginn des Herrichtens von
Medikamenten und Materialien für
Punktionen oder Injektionen ist eine hy-
gienische Händedesinfektion durchzu-
führen (Kat. IA). Ergänzend sind die
Grundsätze der Standardhygiene zu be-
achten (Kat. II).
– Wenn die Vorbereitung des Zubehörs
auf einer Arbeitsfläche erfolgt, muss
diese vorher wischdesinfiziert bzw. bei
Punktionen, die einen Wechsel und ein
zwischenzeitliches Ablegen steriler Ins-
trumente erfordern, zusätzlich steril ab-
gedeckt werden (Kat. II).
– Die Zubereitung von Medikamenten zur
Injektion soll unmittelbar vor der ge-
planten Applikation erfolgen (Kat. II).
Erforderliche Ausnahmen müssen mit
dem Krankenhaushygieniker (ggf. dem
niedergelassenen Arzt) und dem zu-
ständigen Apotheker besprochen und in
einer Standardarbeitsanweisung festge-
legt werden.
– Das Gummiseptum von Injektions- und
Infusionsflaschen ist vor dem Einfüh-
ren einer Kanüle mit einem alkoholi-
schen Desinfektionsmittel zu desinfizie-
ren. Eine Ausnahme stellen Gummisep-
ten dar, bei denen der Hersteller die Ste-
rilität unter der Abdeckung garantiert
(Kat. IV).
– Werden Teilmengen aus einem Mehrdo-
senbehältnis mittels einer Einmalkanüle
entnommen, ist für jede Entnahme eine
neue Spritze und Kanüle zu verwenden.
Einmalkanülen dürfen nicht im Mehr-
dosenbehältnis verbleiben (Kat. II).
– Werden Teilmengen aus einem Mehr-
dosenbehältnis mithilfe einer Mehrfach-
entnahmekanüle (Spike) entnommen,
ist für jede Entnahme eine neue Spritze
zu verwenden (Kat. II).
– Auf angebrochenen Mehrdosenbehält-
nissen sind das Anbruchdatum und
die Verwendungsdauer zu vermerken
(Kat. IV).
– Das Personal ist regelmäßig in den hy-
gienischen Arbeitstechniken zu schulen­
(Die Unterweisungen sind zu dokumen-
tieren.) Der Erfolg der Schulungen soll-
te durch Beobachtung und Bewertung
der Abläufe vor Ort, z. B. durch das Hy-
gienefachpersonal, überprüft werden
(Kat. II).

– Die Maßnahmen zur Desinfektion der
Punktionsstelle und die Barrieremaß-
nahmen des (der) Durchführenden
müssen in einem einrichtungsspezifi-
schen Hygieneplan festgelegt werden
(Kat. IV).
– Das methodenspezifische Risiko ver-
schiedener Punktionsarten sollte da-
bei entsprechend den Risikogruppen
(vgl. Tabelle 2) berücksichtigt werden
(Kat. II).
– Zusätzlich sind im Einzelfall individuelle
Risiken des Patienten und/oder die In-
fektabwehr unterdrückende Eigenschaf-
ten des applizierten Medikamentes zu
berücksichtigen (Kat. II).
– Das Personal ist regelmäßig anhand
des Hygieneplans in den hygienischen
Arbeitstechniken zu schulen (Kat. II).
(Die Unterweisungen sind zu doku-
mentieren.) Der Erfolg der Schulungen
sollte durch Beobachtung und Bewer-
tung der Abläufe vor Ort, z. B. durch das
Hygienef­achpersonal, überprüft werden.

– Bei Anlage eines Peridural- oder Spinal-
katheters oder bei einer Einzelinjektion
in den Spinalkanal ist ein Mund-Nasen-
Schutz anzulegen (Kat. II).
– Bei Punktionen, die der Anlage von per-
kutanen Kathetern in Körperhöhlen
oder tiefe Gewebsräume dienen (vgl. Ta-
belle 2, Punktionen der Risikogruppe
4), sind maximale hygienische Barriere­
maßnahmen einzuhalten (Einkleidung
des Durchführenden mit Kopfhaube­,
Mund-Nasen-Schutz, langärmeligem
sterilen Bündchenkittel und sterilen
Handschuhen, Verwendung eines gro-
ßen sterilen Abdeck- oder Lochtuchs)
(Kat. IB).
– Bezüglich einer Antibiotikaprophylaxe
bei bestimmten Punktionsarten wird auf
Empfehlungen der Fachgesellschaften
verwiesen [70].
– Die Verwendung antimikrobieller Ven-
trikelkatheter zur kontinuierlichen ex-
ternen Liquorableitung soll im Einzelfall
entschieden werden (Kat. II).

– Bei ultraschallgeführten Punktionen, bei
denen der Schallkopf die Punktionsstel-
le berührt oder mit der Punktionsnadel
in Kontakt kommen kann, ist der Schall-
kopf mit einem sterilen Überzug zu ver-
sehen.
– Bei ultraschallgeführten Punktionen,
die der Insertion eines Katheters dienen,
muss die sterile Ummantelung auch das
Zuleitungskabel umfassen.
– Wird unsteriles Schallleitungsmedium
verwendet, darf es hierdurch nicht zur
Kontamination der Nadel oder des
Punktionsgebietes kommen.
– Wird Schallleitungsmedium direkt an
der Punktionsstelle benötigt, ist alkoho-
lisches Hautdesinfektionsmittel oder ste-
riles Ultraschallgel zu verwenden.