STAATSEXAMEN NICHT BESTANDEN ANWALT

 

 

Die Kanzlei Trülzsch unterstützt Sie bei WIDERSPRUCH und KLAGE gegen folgende Prüfungen:

 

  • Staatsexamen Rechtswissenschaft
  •  Staatsexamen Medizin
  •  Staatsexamen Lehrer
  •  Steuerberaterprüfungen
  • Staatliche Abschlussprüfungen in sozialen Berufen

 

Auch Noten, die der Prüfling als ungerechtfertigt empfindet, können angefochten werden.

 

Allerdings sollte hier der Nachweis erbracht werden, dass beispielsweise eine Antwort falsch bewertet wurde. Das heißt, es muss nachgewiesen werden, dass ein Beurteilungsfehler vorliegt. Der Nachweis kann zum Beispiel durch Fachliteratur oder auch ein Foto des Tafelanschriebs des Prüfers erbracht werden. Die Gewichtung der Antworten, das heißt, wie viele Punkte sie bringen, liegt allerdings im Ermessen des Prüfers.

 

Die Kanzlei Trülzsch vertritt Sie wenn Sie gegen schlechte Noten oder Nichtbestehen WIDERSPRUCH einlegen wollen. Nach erfolgter AKTENEINSICHT kann dann auch eine gute Begründung formuliert werden.

 

 

Die Prüfungsanfechtung ist angesagt bei rechtswidriger Bewertung durch die Universität.

 

Bei Juristen in beiden Staatsexamina ist die Endnote mit Punkten sehr wichtig für die berufliche Zukunft.

 

Der Widerspruch ist erfolgreich wenn eine richtige Antwort als falsch gewertet wurde. Gegen diesen BEWERTUNGSFEHLER kann im Widerspruchsverfahren vorgegangen werden.

 

 

Gleiches gilt, wenn der Prüfer widerrechtlich von der Malus-Regel Gebrauch gemacht hat. Das bedeutet, dass er in einem Multiple-Choice-Test für eine falsche Antwort Punkte abgezogen hat. Aber auch, wenn die Zeit zu knapp war oder die Prüfung nicht von zwei Prüfern abgenommen wurde.

 

 

Der Widerspruch gegen einen Bewertungsfehler ermöglicht dem Prüfer sein seine Beurteilung zu ändern. Wenn der Prüfer nicht abhilft, dann entscheidet das Prüfungsamt.

 

 

Ein erwiesener Bewertungsfehler muss korrigiert und die Note muss neu berechnet werden.

 

 

Ein Verfahrensfehler wird vom Prüfungsausschuss entschieden. In diesem Fall muss eine neue Prüfung ermöglicht werden.

 

Gegen einen abgelehnten Widerspruch kann beim Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin geklagt werden. Die Kanzlei Trülzsch unterstützt Sie bei der Einreichung einer Klage gegen den abgelehnten Widerspruch.