MÜNDLICHE PRÜFUNG ANFECHTEN BEI NICHTBESTEHEN

 

 

 

Wenn Sie die mündliche Prüfung anfechten wollen, muss sofort gehandelt werden.

 

 

 

Eine Rüge muss sofort erfolgen.

 

 

 

Die Prüfungsbehörde hat dann die Möglichkeit den Mangel zu beseitigen.

 

 

 

Ein Fehler in der Bewertung kann auch sein:

 

 

 

  • Offenes Fenster

  • Lärm

  • Kälte

  • Hitze

  • Sonstige Störungen

  • unpräzise Fragen

  • unklare Aufgabenstellung

 

 

 

Diese schlechten äußerlichen Umstände müssen sofort gerügt werden. Nicht erlaubt ist es die Störung zu akzeptieren und erst nach der Prüfung zu rügen, falls die Note unzureichend ist.

 

 

 

Die Rüge zeitnah einzulegen bedeutet auch, daß sich der Prüfer besser erinnern kann.

 

 

 

Bei Anfechtung einer mündlichen Note muss zeitnah schriftlich begründet werden.

 

 

 

Hierzu ist erstmal eine AKTENEINSICHT durch einen erfahrenen Anwalt erforderlich.

 

 

 

Einwände müssen konkret, substantiiert, erläutert, begründet, mit Literaturbelegen, Fachmeinungen, nachvollziehbar und hilfreich sein.

 

 

 

Die Behauptung der Prüfer sei zu streng, zu präzise oder voreingenommen reicht nicht aus.

 

 

 

Was genau ist an der Bewertung fachlich falsch, rechtswidrig oder sonst zu bemängeln sein soll.

 

 

 

Hält die Bewertung dem Vergleich mit der Bewertung anderer Prüflinge nicht stand, so muss man das belegen.

 

 

 

Der Prüfling kann nur dann Schadensersatz fordern, wenn er durch Rechtsmittel versucht hat, den Schaden abzuwenden.